Fragen
 
Ist der V-Test auch vor Gericht verwertbar?

Da die Proben von unseren Sachverständigen oder von den Ärzten mit Identitätsüberprüfung genommen werden, ist beim V-Test™ eine gerichtliche Verwertbarkeit des Vaterschaftsgutachtens immer möglich.

Die gerichtliche Abstammungsbegutachtung stellt sehr hohe Anforderungen an das Untersuchungslabor und die dort arbeitenden Sachverständigen. Hierzu gehören unter anderem die Etablierung eines geprüften Qualitätsmanagementsystems (Akkreditierung) und die Einhaltung der Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten (herausgegeben durch die Bundesärzte­kammer am 08. März 2002).


Die Sachverständigen unseres Institutes erfüllen diese Anforderungen und sind seit vielen Jahren für zahlreiche Gerichte in ganz Deutschland tätig.

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